Notariell beurkundeter Ehevertrag schafft insbes. für den Scheidungsfall wichtige Rechtssicherheit
MANNHEIM. Sich schon vor der Trauung mit einer eventuellen Scheidung auseinanderzusetzen – das ist für Paare oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Doch demonstrieren die Statistiken, dass niemand vor einer Ehescheidung geschützt ist. Auch für den Fall, dass die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod eines Ehegatten endet, kann ein Ehevertrag ein wichtiges Gestaltungsinstrument sein. Der Güterstand kann erheblichen Einfluss auf die Erb- und Pflichtteilsquoten von Ehegatten und Abkömmlingen nehmen.
Ehevertrag – was kann beim Notar geregelt werden?
Der grundsätzlichen Ehevertragsfreit sind Grenzen gesetzt. Jeder Ehevertrag muss im Zweifel einer richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Hier kommt dem Notar die Aufgabe zu, den Willen der beteiligten Ehegatten zu erforschen und rechtssichere Gestaltungsempfehlungen zu unterbreiten. Insbesondere ist eine unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten zu vermeiden. Innerhalb dieser Grenzen sind die Spielräume für umfangreiche Regelungen geöffnet. Insbesondere dort, wo die gesetzlich vorgesehen Bestimmungen zu keinen tragbaren Ergebnissen führen, kann das gelebte Ehemodell vertraglich umgesetzt werden. Häufig besteht erheblicher Regelungsbedarf unter den Ehegatten in folgenden Situationen
- ein Ehegatte ist selbstständig
- ein Ehegatte hält umfangreiche Unternehmensbeteiligungen
- die Ehegatten haben unterschiedlich großes Vermögen und / oder Einkünfte
- ein Ehegatte verzichtet zu Gunsten des anderen Ehegatten auf sein berufliches Fortkommen.
Ehevertraglich können auch Regelungen zum Versorgungausgleich und zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden.
Ehevertrag – erste Schritte?
Ausgangspunkt ehevertraglicher Regelungen sollte das erste Beratungsgespräch mit dem Notar sein. Hier kann das von den Ehegatten angestrebte Ehemodell mit dem gesetzlich vorgesehen Rahmen abgeglichen werden. Basierend auf dieser Weichenstellung kann mit notarieller Hilfe der rechtliche Rahmen für die ehelichen Verhältnisse geschaffen werden.