Notar in Mannheim: Die Grundschuld, eine beliebte Kreditsicherheit
MANNHEIM. Ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen – für viele gehört das zu den wichtigsten Entscheidungen in ihrem Leben mit hoher Tragweite. Wenn ein Käufer zur Finanzierung eines Immobilienkaufs- oder baus ein Darlehen aufnehmen muss, wünschen Banken regelmäßig die Sicherung durch Grundpfandrechte. Ein bekanntes Grundpfandrecht ist die Grundschuld. Ein weiteres Grundpfandrecht, die Hypothek, ist in der Rechtspraxis nur noch selten anzutreffen. Was genau steckt dahinter und wie sind die üblichen Abläufe?
Grundschuldbestellung
Bei der Grundschuldbestellung ist die notarielle Mitwirkung notwendig, insbesondere wenn Grundschulden in sog. vollstreckbarer Form bestellt werden. Der Inhalt der meist bankseitig vorgegebenen Grundschuldbestellungsurkunden ist für die meisten Rechtssuchenden ohne notarielle Erläuterung nur schwer verständlich. Der Notar kann hier Missverständnisse ausräumen und den üblichen Verfahrensgang bis zur Grundbucheintragung erklären.
Sicherungszweckerklärung
Die Sicherungszweckerklärung oder auch Sicherungsabrede genannt, unterliegt nicht der notariellen Mitwirkungspflicht. Sie regelt regelmäßig den Kreis der gesicherten Forderungen der Bank.
Grundschuldlöschung
Auch bei der Grundschuldlöschung ist die Mitwirkung des Notars notwendig. Den Anstoß zur Löschung gibt meist der Grundstückseigentümer, nachdem sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind. Mit den bankseitig gestellten Löschungsunterlagen kann sich der Eigentümer an den Notar wenden, um die Löschung im Grundbuch zu veranlassen. Bei Briefgrundschuld erhält der Eigentümer neben der Löschungsbewilligung der Bank auch den Grundschuldbrief ausgehändigt. Er ist ein wichtiges Dokument, das zur Löschung der Grundschuld dem Grundbuchamt im Original vorgelegt werden muss.