Wann macht es Sinn, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen? Notar Jean-Claude Möllmann aus Mannheim gibt Antworten
MANNHEIM. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge ist ein Thema, mit dem sich häufig Menschen an einen Notar wenden. Worum geht es dabei? Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge können Personen ihr Vermögen zu Lebzeiten zum Beispiel auf ihren Ehepartner oder ihr Kind übertragen und so die Nachfolge steuern. Steht eine solche Entscheidung an, gilt es, sich die Tragweite bewusst zu machen und die Konsequenzen sachlich zu besprechen. Eine Beratung beim Notar ist vor diesem Hintergrund dringend anzuraten. Steht Grundbesitz oder Betriebsvermögen in Form von GmbH-Anteilen zur Übertragung an ist, ist eine notarielle Mitwirkung sogar zwingend erforderlich. Die Motive hinter dem Wunsch, sein Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen können ganz unterschiedlich sein. So kann es zum Beispiel um steuerliche Optimierung bei zu übertragendem Vermögen oder um Unterstützung für die Familien- oder Existenzgründung der eigenen Kinder gehen. Auch die Nachfolgeregelung in einem Familienunternehmen kann ein Motiv sein.
Nicht immer ist gut gemeint auch gut durchdacht
Personen, die ihr Vermögen übertragen wollen, sollten dabei alle Folgen bedenken. Denn nicht immer ist gut gemeint auch gut durchdacht. Wer beispielsweise sein Haus auf sein Kind überträgt, ist unter Umständen und buchstäblich nicht mehr Herr im eigenen Haus. Notare raten ihren Mandanten daher häufig, sich nicht nur von steuerlichen oder sozialrechtlichen Überlegungen leiten zu lassen. Umso wichtiger ist es, für Transparenz der Entscheidung zu sorgen. Aspekte des Wohnungsrechts sind ebenso zu beachten. So kann es sein, dass der Übergeber auch in Zukunft in seinem Haus wohnen bleiben möchte oder weiterhin die Mieteinnahmen von vermieten Objekten erhalten soll. In solchen Fällen können Vereinbarungen mit Vorbehalt eines Nießbrauchs getroffen werden. Denkbar ist auch eine Sicherstellung der Rentenzahlung als Ausgleich für die Übertragung des Vermögens. Diese kann über eine sogenannte Reallast im Grundbuch festgelegt werden. Auch Regelungen für die Pflege und Versorgung können getroffen werden.
Bei der Übertragung von Vermögen geht es um Vertrauen
Eine wichtige Währung bei der Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation ist Vertrauen. Darauf weist Notar Jean-Claude Möllmann seine Mandanten immer wieder hin. Beim leisesten Zweifel kann eine gut ausformulierte und durchdachte notarielle Vereinbarung auch ein Rückforderungsrecht beinhalten. So kann sich der Übergeber für den Fall einer Insolvenz des Übernehmers absichern. Zudem kann ein Ausgleichsbeitrag festgelegt werden, wenn es noch Geschwister gibt. In der Beratung durch einen Notar sollte es darum gehen, alle von der Übernahmeregelung betroffenen Angehörigen an einem Tisch zu holen. Gleichbehandlung, Offenheit und Vertrauen sind die Säulen, auf denen eine tragfähige und für alle Beteiligten positive Regelung entstehen kann.