Vereinfachung für das internationale Familienrecht: Notar in Mannheim zur EU Güterrechtsverordnung
MANNHEIM. Auch in der Region Mannheim leben viele internationale Paare, d.h. die Partner kommen aus unterschiedlichen Ländern. Die Anzahl der internationalen Paare innerhalb der europäischen Union wird auf circa 16 Millionen geschätzt. Die Gründe, warum Bürger ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Private und berufliche Faktoren können dabei genauso eine Rolle spielen wie Migrationshintergründe. Bei diesen internationalen Verbindungen empfiehlt es sich sowohl vorsorglich als auch im Hinblick auf eine sich abzeichnende Eheauflösung, die güterrechtlichen Verhältnisse ehevertraglich zu regeln. Das ist nicht nur für die betroffenen Paare selbst, sondern auch für ihre Vertragspartner von großer Bedeutung.
Vereinfachung für internationale Paare
Um zu einer verlässlichen Regelung für internationale Paare zu kommen, wurde zu Beginn des Jahres 2019 eine Güterrechtsverordnung auf europäischer Ebene beschlossen. Danach ist auf alle Ehen, die ab dem 29. Januar 2019 eingegangen wurden, primär das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehepartner nach ihrer Eheschließung ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Daran soll auch ein späterer Umzug in ein anderes europäisches Land nichts mehr ändern. Hierbei wird vielen Ehegatten nicht bewusst sein, dass beispielsweise ein beruflicher Aufenthalt im Ausland zu einem ausländischen Güterrecht führen kann. Eine Rechtswahl, die beim Notar vorgenommen werden kann, schafft hier Abhilfe.
Eheverträge unter Berücksichtigung der EU-Güterrechtsverordnung
Eheverträge unter Berücksichtigung der EU-Güterrechtsverordnung und deren Rechtswahlmöglichkeiten regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen von Paaren, deren Ehen einen Auslandsbezug aufweisen. Alle Rechtsanwender sind dazu aufgefordert, das neue Recht anzuwenden. Der Notar ist der kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des Güterrechts. Denn Ziel notarieller Vereinbarungen im Familienrecht sind klare und faire Verhältnisse. Die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten lassen sich mithilfe notarieller Unterstützung rechtssicher auf den individuellen Fall hin anpassen. Streitige Auseinandersetzungen in güterrechtlichen Fragen zu vermeiden und den schwächeren Vertragspartner zu schützen ist dabei Aufgabe des Notars.