MANNHEIM. Ein Meilenstein im notariellen Beurkundungsverfahren steht bevor. Ab dem 1. August 2022 kann eine GmbH online gegründet werden. Das bisherige Verfahren bleibt daneben bestehen. Der Gründer hat damit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er wie bisher bei dem Notar erscheinen möchte oder lieber das Online-Verfahren wählt.
Das Online-Verfahren steht aber nicht nur GmbHs offen, auch für zahlreiche andere Registeranmeldungen kann das Verfahren gewählt werden.
Die bewährte Beratung durch den Notar bleibt bei beiden Verfahren gewährleistet.
Die Sicherheitsstandards im Online-Verfahren sind hoch, die Bundesnotarkammer hat dafür die Voraussetzungen geschaffen. Der Gründer benötigt neben einem PC oder alternativ einem Tablet oder Smartphone jeweils mit Kamera und Mikrofon einen Personalausweis mit eID-Funktion.
Das Online-Verfahren ist nicht mit wesentlichen Mehrkosten verbunden. Neben einer Pauschale von 25,00 Euro für das Beurkundungsverfahren und 8,00 Euro für ein Beglaubigungsverfahren fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Noch können nicht alle GmbH-Anliegen online erfolgen, im Wesentlichen ist das Verfahren auf die Gründung beschränkt. Die Zukunft bleibt hier abzuwarten.
Als Gründer haben Sie daher künftig die Wahl ob sie bei mir als Notar in Mannheim erscheinen oder ob Sie die Online-Gründung bevorzugen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.online-verfahren.notar.de